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Mitgliedschaft

Gerne können auch Sie Mitglied werden in der Genossenschaft Elektra Äusseres Wasseramt EAW, indem Sie einen Anteilschein von Fr. 100.- erwerben. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind im Kapitel 2 / Artikel 4 der Statuten definiert und lauten wie folgt:

Mitglieder können werden:

  • Natürliche Personen
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Juristische Personen
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften

welche am Verteilnetz der Genossenschaft angeschlossen sind, oder dieses nutzen und gleichzeitig als Kundin/Kunde bei der EAW Strom beziehen

Für natürliche Personen gilt: Pro Rechnungsadresse können maximal zwei Personen Mitglied werden.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unseren Statuten.

EAW Statuten

Wenn Sie die Bedingungen gemäss Statuten erfüllen und sich um eine Mitgliedschaft bei der EAW bewerben möchten, so füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus.

Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.